Schulbegleitung
Zielgruppe
Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit sogenannter seelischer oder drohender seelischer Behinderung. Das heißt, dass die seelische Gesundheit des betroffenen Kindes vom alterstypischen Zustand schon seit mindestens sechs Monaten abweicht und seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist oder beeinträchtigt zu sein droht.
Die Auswirkungen machen sich im familiären Miteinander, in der Freizeitgestaltung oder auch im Schulalltag durch Verhaltensauffälligkeiten oder Einschränkungen bemerkbar.
Voraussetzungen und Kosten
Führt die beeinträchtigte seelische Gesundheit zu erheblichen Schwierigkeiten im schulischen Alltag, kann das Kind auf Grundlage des § 35a SGB VIII leistungsberechtigt für eine Schulbegleitung sein.
Der Antrag für eine Schulbegleitung wird von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten direkt beim zuständigen Fachamt für Eingliederungshilfe gestellt und setzt eine ärztliche bzw. psychotherapeutische Diagnose voraus. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden vom Fachamt für Eingliederungshilfe übernommen.
Wenn Sie unsicher sind, ob und wie Sie eine Schulbegleitung für Ihr Kind beantragen können, kontaktieren Sie uns gerne.
Ablauf
Wenn die Schulbegleitung bewilligt ist, legt die Behörde die sogenannte Zielvereinbarung fest: Für die Bereiche, in denen sich besondere Einschränkungen zeigen, werden Ziele formuliert, auf die im Verlauf der Hilfe mit der Schulbegleitung hingearbeitet wird. Der Hilfeverlauf und die Umsetzbarkeit der Ziele werden dabei regelmäßig in Gesprächen mit allen Beteiligten überprüft.
Wie viele Stunden pro Woche eine Schulbegleitung bereitgestellt wird, bemisst sich am individuellen Bedarf des Kindes. Die Begleitung findet während der Schulzeit in der Schule, in individuellen Situationen auch auf Schulausflügen und während Praktikumszeiten statt.
Ziel
Die Schulbegleitung fungiert dabei stets als Brücke zwischen dem Kind und der schulischen Situation. Sie hilft dabei, Herausforderungen anzunehmen, alternative Herangehensweisen für individuelle Hürden zu finden und hat immer den Fokus darauf, die Selbstständigkeit des Kindes bestmöglich zu fördern — ob im Verständnis von Regeln und deren Einhaltung, in der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern, der Förderung von Konzentration oder dem Erleben und Erkennen eigener und anderer Grenzen.
Unsere Schulbegleiter
In der Schulbegleitung differenziert die Behörde zwischen Fachkräften und sozial erfahrenen Kräften und beurteilt individuell, welche Art der Begleitung notwendig ist. Fachkräfte sind in der Regel sozialpädagogisch oder therapeutisch qualifiziert, sozial erfahrene Kräfte bringen hilfreiche Kompetenzen in den jeweiligen Fachbereichen aus beruflichen oder persönlichen Kontexten mit.
Jenny Frerichs
Koordination Schulbegleitung
- j.frerichs@mw-nord.de
- 0176 56777148
